Flüchtlings- und Migrationsströme – Anlass die internationale politische Ordnung zu modernisieren
Etwa 8 Milliarden Menschen leben zurzeit auf der Erde. Davon sind laut UNHCR geschätzte 65 Millionen auf der Flucht aus ihren Ursprungsländern, um Krieg, Armut und Verfolgung zu entgehen. Dazu gibt es noch eine große Zahl von Migranten, die zur Ausbildung und beruflichen Beschäftigung in einem anderen als ihrem Ursprungsland leben, sei es auf legalem oder illegalem Wege. Prozentual ist das ein sehr kleiner Teil der Erdbevölkerung, aber hinter diesen Zahlen verbergen sich auch die individuellen Schicksale von Millionen Menschen.
Was tun? Endlich Artikel 109 der VN Charta umsetzen!
Was kann getan werden, um deren Leiden zu lindern? Zum einen könnte die Aufnahme von Flüchtlingen und illegalen Migranten deutlich besser gemanagt werden. Ich habe mich in einem früheren Blog dazu geäußert. Gleichzeitig müssen wir aber darüber nachdenken und diskutieren, wie wir in der nächsten Zukunft die internationale Ordnung, die am Ende des 2. Weltkrieges geschaffen wurde, insbesondere durch die Gründung der Vereinten Nationen, der heutigen Zeit und ihren Gegebenheiten anpassen wollen. Dabei bleibt uns eigentlich keine Wahl als uns die Charta der Vereinten Nationen vorzunehmen und auf einen angemessenen neuen Stand zu bringen. Doch nicht nur die Reform des Weltsicherheitsrates steht an, wie oft und ergebnislos diskutiert wird, vieles mehr muss durchleuchtet und verändert werden.
Es muss endlich Artikel 109 der Charta umgesetzt werden, der vorschreibt, dass alle 10 Jahre eine Allgemeine Konferenz der Mitgliedsstaaten stattfinden soll, um zu überprüfen, ob die Vereinten Nationen noch den aktuellen Herausforderungen gewachsen sind, um internationale Stabilität und Frieden zu gewährleisten und den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt für alle Menschen zu sichern, wie es die Charta verlangt.
Die Reform des Weltsicherheitsrates
Zur Reform des Weltsicherheitsrates habe ich auch schon früher geschrieben. Meine Gedanken lassen sich wie folgt zusammenfassen: Zwar muss die Zusammensetzung des Rates alle Mitgliedsländer besser widerspiegeln, aber deshalb muss er nicht um viele Sitze erweitert werden (aus meiner Sicht nur +1 Sitz). Zwar kann man die Zweiteilung in ständige und rotierende Mitglieder beibehalten, aber es müssen alle Regionen der Welt gleichmäßig vertreten sein (aus meiner Sicht sind es 8 Regionen). Zwar kann das Veto beibehalten werden, aber es sollte in Zukunft nur erhoben werden, wenn ein Resolutionsentwurf nicht dem Gedanken und den Vorschriften der VN Charta entspricht. Im Streitfall soll der Internationale Gerichtshof eine Entscheidung über die Zulässigkeit treffen. Nachlesen kann man dies in meinem Artikel von 2012, den man auf meiner Webseite unter „Publikationen“ findet.
Die Aktualisierung des Artikels 76 über das VN Treuhandsystem
Heute haben wir zwar keine Kolonien mehr, die nach einer Übergangsverwaltung durch die VN in die nationale Unabhängigkeit entlassen werden, aber wir haben eine Reihe von zerfallenen Staaten (failed states). Zwar sollte die internationale Gemeinschaft weiter über staatliche und nicht-staatliche Hilfsorganisationen den notleidenden Bevölkerungen helfen, aber es sollte auch ein Mechanismus geschaffen werden, der es der internationalen Gemeinschaft erlaubt, die zeitweise Übernahme der staatlichen Autorität an die VN zu übertragen, wenn nationale politische Interessengruppen bzw. Parteien sich nur noch militärisch miteinander auseinandersetzen, und die zivile Bevölkerung zum Opfer wird. Das heutige Syrien, der Jemen, Süd-Sudan und möglicherweise Libyen wären Kandidaten für eine solche Maßnahme. Verbunden mit einem allgemeinen Waffenembargo an alle Parteien im jeweiligen Bürgerkrieg, sollte die Entsendung einer Friedenstruppe der VN und Polizeieinheiten die öffentliche Ordnung wiederherstellen. Die Vertreter der VN sollten das Mandat erhalten, die konkurrierenden politischen Kräfte an einen Tisch zu bringen, um langfristige Lösungen auszuhandeln und Vereinbarungen zu treffen. Wenn diese Vereinbarungen dann auch von allen streitenden Parteien respektiert werden, dann kann die staatliche Gewalt wieder in nationale Hände übergehen. Nur der Weltsicherheitsrat und andere Organe der VN haben die nötige Autorität und Unparteilichkeit, um eine solche Statthalterfunktion im Namen der Völker auszuüben. Der Erfolg in Osttimor sollte als Vorbild dienen.
Der Weg nach vorn
Leider ist es nicht sehr wahrscheinlich anzunehmen, dass sich 193 Mitgliedsländer der Vereinten Nationen bald auf einer Allgemeinen Konferenz treffen und zügig die oben skizzierten Veränderungen beschließen würden. Länder wie Deutschland, Japan, Indien, Brasilien und Südafrika sollten sich gemeinsam für die Einberufung der Konferenz einsetzen und so ihr internationales Engagement und ihre Unterstützung der Vereinten Nationen aktiv unter Beweis stellen.
Artikel 109 Absatz 3 darf nicht mehr ignoriert werden. Dieser besagt, dass die Generalversammlung die Einberufung der Allgemeinen Konferenz auf ihre nächste Tagungsordnung setzen muss, und ein Mehrheitsbeschluss sowie die Zustimmung von 7 Mitgliedern des Sicherheitsrates ausreichen, um die Allgemeine Konferenz abzuhalten.
Selbstverständlich muss eine solche Konferenz gut vorbereitet werden, aber dafür gibt es viele Erfahrungen. Allerdings müssen nicht nur einige Mitgliedsländer, sondern auch der Generalsekretär und sein Sekretariat aktiv, diplomatisch und mit Voraussicht an solchen Vorbereitungen teilnehmen, so wie es in 1990iger Jahren passierte in Vorbereitung auf den Millenniumsgipfel, an dem immerhin 149 Staats- und Regierungschefs teilnahmen. Es sieht nicht so aus, dass der aktuelle Generalsekretär eine solche Initiative ergreifen wird. Deshalb sollte aus den Reihen der Mitgliedsländer entsprechende Forderungen an ihn gestellt werden.
Wir haben lange genug die Ungleichheiten Bürgerkriege und Diskriminierungen beklagt. Die Notwendigkeit für viele Menschen aus ihren Ländern zu fliehen, sollte nicht mehr toleriert werden. Sonst werden wir früher oder später mehrheitlich unter diesen Fehlentwicklungen leiden sowohl in Ursprungs- wie in Empfängerländern. Die Regierungen der Mitgliedsländer der Vereinten Nationen müssen sich pro-aktiv im Rahmen der Vereinten Nationen und ihrer Organe für den Schutz der Menschenrechte in allen Ländern einsetzen. Schon wird von vielen Juristen anerkannt, dass der Schutz der Menschenrechte ein höheres Rechtsgut ist als die nationale staatliche Souveränität. Wir brauchen politische Instrumente, um entsprechend handeln zu können.
Um in Krisen effektiv eingreifen zu können, müssen die bestehenden Instrumente gestärkt werden. Anstatt dass ständige Mitglieder des Weltsicherheitsrates eigenmächtig in Konflikte eingreifen, sollte der Kooperationsvertrag zwischen dem VN Sekretariat und der NATO so ausgebaut werden, dass NATO Truppen in Verbindung mit denen von Nicht-NATO Mitgliedern zur Friedenssicherung unter einem Sicherheitsratsmandat eingesetzt werden können, um Bürgerkriege zu beenden und den Schutz der zivilen Bevölkerung zu sichern.
Wir brauchen einen internationalen Konsensus, dass die internationale Gemeinschaft staatliche Anerkennung entziehen kann, wenn grobe Verletzungen der Sorgfaltspflicht seitens der Regierung gegenüber den Menschen in ihren Ländern vorliegen. Es wird Zeit, dass wir die VN Charta mit neuem Leben füllen zum Wohlergehen der Völker dieser Erde.