Die Charta der UN- oft missachtet und dennoch unersetzlich

Wie kann der Charta als Instrument internationaler Politik neue Geltung und Wirkung gegeben werden?

  1. Die VN Charta, ihr politischer Ansatz und alles wofür sie steht, hat im heutigen politischen Berlin keinen hohen Stellenwert. Aber nicht nur in Berlin gibt es das alte Denkmuster, dass wirtschaftliche Stärke auch politische Stärke bedeutet, und dass sich daraus ein Führungsanspruch ergibt. Aber diese Denkweise widerspricht der VN Charta. Die verlangt nämlich, dass sich die Starken zurücknehmen müssen im Interesse aller Mitgliedsländer, ob groß oder klein, stark oder schwach, reich oder arm. Die Charta sieht lediglich vor, dass Großmächte eine besondere Verpflichtung haben gemeinsam  dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedsländer sich an das Gewaltverbot halten. Wenn das Gewaltverbot bedroht ist, dann schreiben Kapitel VI und VII klar eine Vorgehensweise vor. Sind die VN also die Weltpolizei?
  2.  Was sind die Vereinten Nationen? Die VN sind keine Weltregierung. Sie wurden im Namen der Völker von Regierungsvertretern aus 50 Ländern geschaffen. Sie sind kein Monolith, sondern a) eine intergovernmentale Organisation, b) eine internationale Bürokratie, c) ein Forum für staatliche und nichtstaatliche Akteure. Letztere mit Mitspracherechten, aber ohne Stimmrecht. Die jeweiligen Ebenen beeinflussen einander, aber allen ist gemeinsam, ihre Wirksamkeit ist begrenzt durch den politischen Willen und Akzeptanz von nationalen Regierungen und von wirtschaftlichen Akteuren im internationalen Raum, sich an die Prinzipien der Charta zu halten. Die exekutive Autorität der VN ist schwach, sie ist begrenzt auf die Beschlüsse des Sicherheitsrates.
  3. Warum ist das so? Die Charta basiert auf dem Anspruch der freiwilligen Begrenzung von  nationalstaatlicher Macht. Die Charta sollte Ansporn für die Mächtigen in der Welt sein, den Frieden zu erhalten und friedliche Konfliktlösungen zu vermitteln, oder zu ermöglichen. Sie war 1945 deshalb mehr eine Aspiration als eine Verpflichtung. Sie setzte auf die Einhaltung von Verfahrensweisen und eine beratende Gerichtsbarkeit Sie setzte auf Regierungen, für die das Wohlbefinden der Bevölkerung oberste Priorität hat und die die staatlichen Grenzen und Unterschiede in den Regierungsformen tolerieren. Aber die Sieger des 2. Weltkrieges konnten sich auf eine Fortsetzung ihrer Allianz nicht einigen, obwohl die Charta dies vorsah, und den Allierten eine Sonderstellung einräumte.  Nationalstaatliche Interessen und Anforderungen an Wiederaufbau und postkoloniale Entwicklung waren stärker, und wurden noch verstärkt durch die Welle der Dekolonialisierung, die die Zahl nationaler Staaten enorm vergrößerte. Der damalige VN GS setzte sich aktiv dafür ein, dass alle neuen, unabhängig gewordenen Staaten Mitglieder der VN wurden. Die Bedeutung einer solchen Mitgliedschaft blieb allerdings wenig beachtet. 1945 in San Francisco und auch später setzte man darauf, dass wenn alle Länder Mitglieder sind, wird die VN Charta zur Richtschnur der internationalen Politik, und das Gewaltverbot allgemein beachtet. Tatsächlich wurde die Etablierung funktionierter Nationalstaaten aber wichtiger, und überschattete den internationalen Anspruch und Auftrag der VN Charta. Aber dennoch gilt: während der Beitritt zu den VN freiwillig ist, ist die Einhaltung der Charta nach Eintritt verpflichtend.  Sobald ein Staat beigetreten ist, und die Staatsführung das Gewaltverbot laut Artikel 2.4 akzeptiert hat, ist die Regierung verpflichtet in ihrer Politik das Gewaltverbot einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Regierungswechseln.
  4. Es hat viele Fälle gegeben, wo die VN Charta erfolgreich zum Einsatz kam. Hier nur 2 Beispiele zur Illustration: 1956 als Großbritannien und Frankreich Ägypten angriffen, zwang die GA und dann auch der Sicherheitsrat mit aktiver diplomatischer Unterstützung des damaligen GS  Dag Hammerskjöld, die Konfliktparteien zum Einlenken. Ebenso gelang es mit einer vom Sicherheitsrat autorisierten Koalition unter US Führung den irakischen Angriff auf Kuweit 1991 zu beenden. Aber die Veränderung des geopolitischen Kräfteverhältnisses nach dem Kollaps der Sowjetunion 1989 führte nicht zu einer Stärkung des international kollektiven Handelns. Es fehlte in den 1990s Jahren der Impetus für eine San Francisco Konferenz 2.0. Mit der eklatanten Verletzung der VN Charta durch den US Angriff auf den Irak 2003 und Russlands Invasion in die Ukraine 2022, Charta (art. 2.4) wurde der richtungsweisende Anspruch der VN Charta endgültig zerstört, da sich GA und Sicherheitsrat als handlungsunfähig erwiesen. In erster Linie, weil sich alle P5 nicht an die VN Charta halten. Von langwierigen Konflikten zwischen Israel und Palästina, im Sudan, Ostkongo, Myanmar, Haiti ganz zu schweigen. Zwar beschäftigt sich der Sicherheitsrat auch weiterhin mit diesen Konfliktfällen, aber zu einer Lösung tragen die Beschlüsse des Rates nicht bei.
  5. Was kann getan werden? Die immer wieder vorgeschlagene Reform des Rates, scheitert weniger daran, dass es keinen Konsens über die Notwendigkeit gibt, sondern daran, dass kein Mitgliedsland bisher bereit ist, den ursprünglichen Anspruch der Charta wieder zu beleben und auszubauen in der heutigen geopolitischen Lage. Zwar hat China eine Global Governance Iinitiative (GGI) vorgelegt, aber kaum jemand greift die Debatte auf. Obwohl gerade das heute Not tut. Denn die politischen Frontlinien sind nicht mehr zwischen Sozialismus – Kapitalismus, Demokratie – Autokratie, fortschrittlich – konservativ, die Frontlinien verlaufen international zwischen multilateraler und unilateraler Politik, im nationalen Zusammenhang zwischen einer Politik, die sich an Furcht, Verunsicherung, Hass und Exklusion/Diskriminierung orientiert, und einer Politik, die mit Zuversicht die Welt im Sinne des individuellen und des Allgemeinwohls gestalten will, und dabei neue Technologien wie KI im Blick behält und deren ungezügelte Durchsetzung von einzelnen Firmen und Oligarchen begrenzen will.
  6. Die bevorstehende Wahl eines neuen Generalsekretärs bietet eine Chance zur Änderung. 3 Kandidaten und 5 Kandidatinnen bewerben sich für die Position des GS. Einige haben angekündigt, dass sie die Reformagenda UN80 des jetzigen SG vertiefen und ausbauen wollen. Dafür brauchen sie die Unterstützung der Mitgliedsstaaten. Denn in der letzten Instanz sind es die Mitgliedsländer, die die Zukunft der VN bestimmen.
  7. Die VN neu aufstellen: nicht als Bürokratie und Hub diplomatischer Arbeit, sondern als Think Tank und Berater der Mächtigen dieser Welt. Dennoch sollte man die Wirkung der Aktionen eines neuen Generalsekretär nicht unterschätzen. Er oder sie kann das Sekretariat neu aufstellen, und sich mit einer neuen Mannschaft bemühen, die Mitgliedsländer besser in Sachen internationaler Frieden und Sicherheit zu beraten. Dafür braucht es eine bessere Vernetzung des Sekretariats mit Friedensforschungsinstituten und anderen zivilgesellschaftlichen Kräften in den Mitgliedsländern. Netzwerken ist heute ebenso wichtig, wie die Besetzung von Führungspositionen in einem neu aufgestellten Sekretariat. Entscheidend ist, dass eine Neuaufstellung des Sekretariats auch dazu führt, dass in den VN Gremien, insbesondere im Sicherheitsrat, Ton und Stil geändert werden, um den Prinzipien der Charta besser zu entsprechen. Denn es gilt: Die VN können Konflikte nicht lösen, aber sie können beitragen, sich bestehende Konflikte aus einer neuen Perspektive anzuschauen, und beitragen, dass alternative Lösungswege gefunden werden. Militärische Konflikte sind immer das Ergebnis eines seit langem schwellenden politischen Konflikts. Und gerade hier sehe ich die Möglichkeit für einen neuen Generalsekretär zu intervenieren. Wer immer es ist, er oder sie wird hoffentlich den Mut haben, sich die augenblicklichen Konflikte neu anzuschauen, und mit der Autorität des Art. 99 dem Sicherheitsrat Erkenntnisse vorlegen, die den Rat bewegen können, nach einer friedlichen Beilegung des Konfliktes zu suchen. Wir wissen: Kein Krieg löst einen politischen Konflikt, nur nachhaltige Anstrengungen, die Interessenlage unvoreingenommen zu analysieren, hat das Potential Lösungen zu finden. Dabei ist zu beachten: Konfliktparteien lösen Konflikte. Der Sicherheitsrat zeigt mögliche Wege zu einer Konfliktlösung auf (Kapitel 6) und wenn nötig, erschwert er es den Konfliktparteien sich diesen Vorschlägen zu verweigern (Kapitel 7). Dabei ist zu beachten, dass Beschlüsse gemäß Kapitel 6 bindend sind, ( art. 25) und von einem Ratsmitglied als Konfliktpartei Stimmenthaltung erwartet wird(Artikel 27.3). Deutschland muss sich zusammen mit den ständigen Mitgliedern Frankreich und England für diese Einhaltung der Charta Bestimmungen einsetzen! Es fällt schwer zu verstehen, warum dies nicht geschieht! Grundsätzlich gilt: auch VN Gremien sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Die VN werden ihrem Mandat nur gerecht werden können, wenn sich dies in der Praxis durchsetzt. Denn nur dann ist die anscheinende Nichtvereinbarkeit von Realpolitik und VN Politik überwindbar.
  8. Wie kann heute Frieden und Sicherheit international gewährleistet werden? Die USA unter Trump sind eine Herausforderung im Sicherheitsbereich, interessanterweise ja weniger bei der Suche nach Frieden. Nur ist er eine Einmannshow, und wie wir wissen, ohne langfristige Strategie und Ausdauer weder in Bezug auf Frieden noch auf Sicherheit. Dennoch blitzen bei seinen Initiativen immer mal wieder zukunftsweisende Elemente auf. (Friedensrat – Regierungschefs). Diese sollten wir aufgreifen. Die Bereitschaft die US Sanktionen gegen den Iran aufzuheben, wenn Teheran ihm entgegenkommt in der Frage der atomaren Rüstung, ist eine Entwicklung, die genutzt werden sollte. Denn Sanktionen sollten nicht Bestrafung sein, sondern bargaining chips, um zu diplomatischen Lösungen zurückzukehren. So hat es die VN Charta definiert. (Art. 41)
  9. Falsche politische Ziele aufgeben. Die EU ist falsch orientiert, wenn sie Russland immer weiter wirtschaftlich schwächen will mit Sanktionen, um der Ukraine „siegen‘ zu helfen. Der Ansatz der VN Charta ist klar: dort wird gleichzeitig auf Diplomatie und Sicherheitsvorkehrungen gesetzt, denn es muss um Konfliktlösungen gekämpft werden, nicht um Sieg oder Niederlage der einen oder anderen Partei. Militärische Selbstverteidigung ist zulässig (Art. 51), aber eben nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem diplomatische Kontakte hergestellt sind. Mit anderen Worten: eine Außenpolitik, die auf der VN Charta basiert, sucht den Dialog, auch während der Konfrontation. So muss die EU neue Wege gehen, und einzelne Mitgliedsländer gemäß ihrer jeweiligen Kompetenz einsetzen. Die Zeit der Dominanz von Frankreich und Deutschland ist vorbei. Jetzt muss es darum gehen, einen modus operandi zu finden, der die EU Außenpolitik näher an die VN und die Umsetzung der VN Charta führt.
  10. Gewalt als globale Epidemie. Kürzlich erschien ein Buch1, dass Gewalt als eine globale Epidemie sieht, gegen die epidemiologische Maßnahmen angewandt werden sollten. Als ärztliches Team könnten die reformierten VN dienen.  So könnte die russische Führung und die ukrainische Führung im Rahmen der VN kontaktiert und ermutigt werden, eine schrittweise Lösung des Konfliktes auszuhandeln und zu vereinbaren (Art. 33 und 36).  Es fällt auf, dass der augenblickliche Generalsekretär dies offensichtlich nicht so sieht. Ähnliches gilt natürlich auch für den Konflikt USA – Venezuela und USA – Kuba. Israel-Palästina. Die VN Charta kann nur durchgesetzt werden, wenn wir tragfähige Allianzen bilden unter den Mitgliedsländern, um Verstöße gegen die VN Charta zu korrigieren. Dazu braucht es die Einhaltung eines ethischen Kodexes, den es heute nicht mehr zu geben scheint. Zu oft kommen politische Führungen durch Korruption an der Macht und verlängern ihre Amtszeit durch ethisch fragwürdige Manöver.  Um dies zu verhindern braucht es kollektives Handeln in Allianzen sowie ein umfangreiches Wissen über die verschiedenen Formen der Gewalt, und wie jeweilige Gewaltzyklen unterbrochen werden können. Das VN Sekretariat muss dieses Wissen haben, und einen Generalsekretär, der zur fortdauernden Mediation bereit ist. ( Art 99)
  11. Wann sind internationaler Frieden und Sicherheit nachhaltig machbar? Wenn alle Mitgliedsländer sich an das Friedensmandat/Gewaltverbot halten und Verletzung dieses Prinzips durch kollektive Maßnahmen sichern. Dies ist der Sicherheitsbegriff der VN Charta. Nicht nur die moralische Autorität der VN Führung muss respektiert werden, sondern auch die politische, unparteiliche Autorität der VN Gremien. Zuwiderhandlungen einzelner Mitgliedsländer können mit die Suspendierung der VN Mitgliedschaft (Beispiel: Südafrika wegen des Apartheidregimes) und mit kollektiven Massnahmen begegnet werden. Dafür müssen wir uns einsetzen durch institutionelle Reformen und eine kompromisslose Anwendung der Bestimmungen der VN Charta, aber auch eine Weiterentwicklung multilateraler Politik. Neue Formen und Verfahrensweisen müssen entwickelt werden. Scheitern muss zum Ansporn werden, es immer wieder in erneuten Allianzen Mehrheiten zu finden. Denn nur wenn uns dies gelingt, werden wir zu den anderen Bereichen erfolgreich vorstoßen, die die VN Charta als Untermauerung des Friedensmandats ansah, nämlich Kooperation, Toleranz, gute Nachbarschaft zwischen den Staaten und den Schutz der Menschenrechte (Art 1).
  12. Der Schutz der Menschenrechte ist eine große politische Baustelle. Für eine globale Umsetzung der universellen Deklaration wird entscheidend sein, dass sich Regierungen und nicht-staatliche Akteure auch an die universelle Deklaration der menschlichen Verantwortung halten. Nicht blaming and shaming, sondern das Bemühen, den Schutz besser zu managen sollte vom Hohen Kommissar beobachtet und unterstützt werden, und sein Amt sollte über Fort- wie Rückschritte berichten.
  13. Ein Bereich, der heute einen großen Teil der Arbeit des VN Systems darstellt, wird von der Charta gar nicht abgedeckt: der Schutz planetarischer Ressourcen. Allerdings herrscht immer noch die Vorstellung vor, dass dies eine Aufgabe der Entwicklungspolitik ist bzw. der nationalen Umwelt- und Energiepolitik ist.  Die Möglichkeiten und Bedrohungen für das menschliche Wohlbefinden durch den Klimawandel und den Verlust der Artenvielfalt sind aber nicht allein im nationalen Rahmen erfolgreich zu begrenzen. Nur eine nationale Politik, die sich an der Erreichung globaler Ziele orientiert, ist erfolgsversprechend. Neue Herausforderungen wie KI, und die ungezügelte Macht von Oligarchen und Technologiekonzernen warten auf eine adäquate Antwort. Es wäre sinnvoll, eine öffentliche Debatte darüber anzustoßen inwieweit diese Entwicklungen Veränderungen in der VN Charta notwendig machen.
  14. Ein gegebener Anlass für eine solche breitere öffentliche Diskussion könnte die Forderung und Kampagne für eine Einberufung einer General Konferenz nach Artikel 109 der VN Charta sein. Die Vorbereitungen müssen sehr sorgfältig gemanagt werden vom Sekretariat, von den Mitgliedsländern, aber auch in den Mitgliedsländern über die NGOs, Medien und die Wissenschaft. Der neue GS sollte diese Vorbereitungen geduldig, mit Augenmaß und Ausdauer angehen. Vermutlich braucht es eine Reihe von regionalen Vorbereitungskonferenzen, um die folgenden 4 Themenblöcke zu bearbeiten: 1. Wann und wo hat die Charta sich als richtungsweisend erwiesen? 2. Wann und wo wurde sie nicht beachtet? 3. Welche Bestimmungen sind obsolet? 4. Was fehlt in der Charta und sollte aufgenommen werden? Deutschland und andere Mittelmächte, aber auch die EU, sollten ihre Unterstützung für eine solche Vorgehensweise zusagen. Denn nur so kann es einen Richtungswechsel in der internationalen Politik geben, die globalen Frieden und Sicherheit als das höchste öffentliche Allgemeingut ständig im Blick behält, und Handlungen darauf ausrichtet.
  1. Gary Slutkin: The End of Violence, 2026 ↩︎

Autor: Kerstin Leitner

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