Menschenrechte verteidigen, das Völkerrecht stärken. So lautet das Jahresthema der DGVN. Dabei ist eine solche enge Verknüpfung von Menschenrechten und Völkerrecht politisch wenig tragfähig und es gibt wohl keine Regierung in dieser Welt, die beides, zusammen gefasst, glaubwürdig durchsetzen könnte. Warum?
Menschenrechte gelten zwar universell, aber sie sind nicht universell akzeptiert als politische Grundsatzprinzipien. In vielen Ländern haben traditionelle Werte und kulturelle Gewohnheiten einen höheren Stellenwert, selbst wenn die Rechte in der Verfassung des Landes verankert sind. Man denke nur an die Gleichstellung von Mann und Frau. Nicht die soziale Arbeitsteilung ist dabei das Problem, sondern die Hierarchisierung der Beziehungen zwischen Männer und Frauen, in der Familie und in der Arbeitswelt aufgrund von gesellschaftlichen Traditionen.
Die beiden Menschenrechtskovenants sind von 132 und 130 Mitgliedsländern der Vereinten Nationen unterschrieben und ratifiziert, d.h. also keineswegs von allen 193 Mitgliedern der Vereinten Nationen.(Stand 1995) Darüber hinaus haben fast alle sich Ausnahmen (reservations) zu spezifischen Paragraphen vorbehalten. Ähnliches gilt auch für andere Menschenrechtskonventionen. Selbst die Konvention gegen Rassendiskriminierung und die zum Schutz des Kindes kommen nur auf 145 bzw 176 Vertragsparteien. Damit ist dieser Bereich des internationalen Rechts wie ein Schweizer Käse: eine solide Masse mit vielen Löchern. Aber anders als beim Käse geht es beim Völkerrecht darum die Löcher zu verkleinern oder gar zu schließen. Der Slogan Menschenrechte zu verteidigen ist deshalb irreführend.
Ganz anders sieht es auf der Völkerrechtsseite aus. Nehmen wir als Beispiel die VN Charta. Sobald ein Land den Vereinten Nationen beitritt, akzeptiert die Regierung das internationale Gewaltverbot. Ausnahmen in Bezug auf bestimmte Artikel gibt es nicht, höchstens eigenwillige Interpretationen. Aber gegen diese Interpretationen von einzelnen Mitgliedsstaaten müssen und können sich die anderen Mitglieder wehren. Sie müssen buchstäblich um des lieben Friedens willen, die VN Charta verteidigen.
Eigentlich müsste das Jahresthema andersrum lauten, nämlich Menschenrechte stärken, das Völkerrecht verteidigen. Für beides braucht man aber zwei deutlich zu unterscheidende politische Vorgehensweisen.
Für die Einhaltung des internationalen Gewaltverbots von allen VN Mitgliedern braucht es kollektive Anstrengungen, um einen politischen Konflikt mit nicht-militärischen Mitteln zu lösen, unter vorbehaltloser Einhaltung der Bestimmungen der VN Charta. Für den Schutz der Menschenrechte braucht es innerstaatliche Entscheidungen und Übereinstimmung auf Rechte und Verpflichtungen sowohl auf individueller, wie gemeinschaftlicher Ebene, und seitens des Staates.
Angesichts dieser Unterschiede ist eine saubere Trennung von beiden Bereichen notwendig, denn nur angemessene Handlungsweisen versprechen Erfolg, und können Glaubwürdigkeit schaffen, wenn die Rechtstaatlichkeit gestärkt, und Konflikte beigelegt werden.
Ein Blick in die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, würde sich in diesem Zusammenhang lohnen. Der Katalog der Grundrechte richtet sich nach innen auf die Gesellschaft in Deutschland, während Artikel 25 das Primat des Völkerrechts über Bundesrecht anerkennt, und damit den Blick nach außen richtet.